Nicht jedes KI-Bild und jeder KI-Text muss ein Etikett tragen, aber manche schon. Dieser Kompass sagt dir für die typischen Marketing-Assets in unter zwei Minuten: kennzeichnen, im Zweifel kennzeichnen, oder keine Pflicht. Jede Einordnung ist am Verordnungstext (EUR-Lex) belegt und von einem zweiten, unabhängigen Prüfschritt gegengelesen.
Bevor du einzelne Assets prüfst, klärt eine Unterscheidung 90 % der Fälle: Bist du Anbieter oder Betreiber?
Wenn du Midjourney, Sora, ElevenLabs, ChatGPT & Co. beruflich einsetzt, giltst du rechtlich als Betreiber (nicht als Anbieter). Das entlastet dich bei der aufwändigsten Pflicht und lässt nur zwei übrig:
Tippe eine Kachel für die Begründung, die Praxis (wie genau kennzeichnen) und den Beleg im Gesetzestext. Filter oben schränkt auf einen Status ein.
Die Kernregel steht in Art. 50 Abs. 5: klar, deutlich und beim ersten Sehen/Hören erkennbar, barrierefrei. Die EU hat dafür im Juni 2026 offizielle Icons veröffentlicht.
Für Inhalte, die vollständig von KI erstellt wurden (Bild, Video, Audio).
Für real aufgenommene Inhalte, die mit KI wesentlich verändert wurden.
Das kompakte Grundzeichen, wenn wenig Platz ist (z. B. kleine Formate).
Die drei Icons stehen seit dem 10. Juni 2026 frei und ohne Namensnennung als SVG und PNG bei der EU-Kommission zum Download (je vier Varianten hell/dunkel). Sie zu benutzen ist freiwillig, die Kennzeichnungspflicht selbst nicht. Ein nationalsprachliches Textlabel ist ebenso zulässig — für den DACH-Markt reicht ein klarer Hinweis:
Mit KI erstelltKI-generiertDu chattest mit einem KI-AssistentenKI-generierte Stimme
Platzierung: bei Bild/Video in einer Ecke oder Caption, beim Video ein Disclaimer am Anfang (bei Livevideo durchgehend), beim Chatbot in der Begrüßung oder als Label im Fenster, beim Text sichtbar am Beitrag.
Art. 50 regelt nur die KI-Transparenz. Parallel gelten weitere Pflichten, die eine fehlende oder falsche Kennzeichnung zusätzlich angreifbar machen.
Kennzeichnung ist kein Bremsklotz, sondern eine Gewohnheit, die man einmal einrichtet und dann mitläuft: das richtige Label an der richtigen Stelle, ein fester Freigabe-Schritt für KI-Texte, der Chatbot-Hinweis im Standard-Setup. Genau solche wiederkehrenden Handgriffe automatisieren wir mit dir, damit Compliance nebenbei passiert statt jedes Mal Kopfzerbrechen zu machen.
Im Gespräch klären, was für dich giltMethodik: Recherchiert und gegengeprüft am 14. Juli 2026 gegen den amtlichen Verordnungstext (EUR-Lex, CELEX:32024R1689), die Erwägungsgründe 132–134, den „Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content" (EU-Kommission, 10.06.2026) und die Orientierungshilfen von Kommission, DIHK, IHK, Wettbewerbszentrale, RTR und WKO. Jede Einordnung wurde von einem zweiten, unabhängigen juristischen Prüfschritt gegen den Primärtext kontrolliert. Diese Seite ist eine Momentaufnahme: die finalen Art.-50-Leitlinien der Kommission und die nationalen Durchführungsgesetze sind teils noch in Arbeit.